EHBS Sicherheitstechnik

Feuerschutzabschlüsse

feuerschutzabschlüsse

     Leh­nen Sie sich zurück, wir küm­mern uns um die War­tung Ihrer Feu­er­schutz­ab­schlüs­se.

     Wir zei­gen Ihnen, war­um eine War­tung von uns Sie vor recht­li­chen Kon­se­quen­zen schüt­zen kann. 

BRANDSCHUTZTÜREN UND ‑TORE

Unter Feu­er­schutz­ab­schlüs­sen ver­steht man Brand­schutz­tü­ren und Brand­schutz­to­re. Die­se sind ent­schei­den­de sicher­heits-tech­ni­sche Anla­gen, die im Brand­fall Leben ret­ten kön­nen. Aller­dings schüt­zen Feu­er­schutz­ab­schlüs­se nur dann rich­tig, wenn sie zur Erhal­tung ihrer Funk­ti­on einer regel­mä­ßi­gen War­tung unter­zo­gen wer­den. Die Instand­hal­tung obliegt dabei dem Eigen­tü­mer der Immo­bi­lie bezie­hungs­wei­se dem Betrei­ber des Objek­tes und wird durch die Her­stel­ler­an­ga­ben ver­pflich­tend vor­ge­schrie­ben. Damit auch eine ein­wand­freie War­tung gewähr­leis­tet und somit Schutz gege­ben ist, emp­feh­len wir, für die Durch­füh­rung der War­tungs­ar­bei­ten einen Fach­be­trieb zu beauf­tra­gen.

Wir beraten Sie gerne und führen eine fachgerechte und sachkundige Wartung und Instandhaltung Ihrer Brandschutz- und Feuerschutzvorrichtungen durch.

gehen sie auf nummer sicher

DESWEGEN sind wir ihr  partner für sicherheit und brandschutz

EHBS Knecht Thomas und Steffi Knecht

SO GEHT’S WEITER:

1. KOSTENFREIES ERSTGESPRÄCH

Gemein­sam iden­ti­fi­zie­ren wir, was Sie zum The­ma Sicher­heits­tech­nik beschäf­tigt und was Sie wirk­lich brau­chen.

2. PRODUKT IDENTIFIZIEREN

Unser Exper­ten­team erar­bei­tet Ihren indi­vi­du­el­len Plan und stellt Ihnen die pas­sen­den Vor­ge­hens­wei­sen und Pro­duk­te vor.

3. ANGEBOT

Wir ste­hen für abso­lu­te Trans­pa­renz. Daher erhal­ten Sie von uns ein detail­lier­tes Ange­bot zum Pro­jekt.

4. VOR ORT TERMIN

Wir schau­en uns gemein­sam die Gege­ben­hei­ten vor Ort an und bespre­chen gemein­sam das wei­te­re Vor­ge­hen.

5. AUSFÜHRUNG

Leh­nen Sie sich zurück — wir lei­ten alles Nöti­ge in die Wege und küm­mern uns um einen rei­bungs­lo­sen Ablauf.

6. ABSCHLUSS

Ihr Pro­jekt ist abge­schlos­sen! Sie haben wei­te­re Fra­gen? Auch nach Abschluss des Pro­jek­tes ste­hen wir Ihnen ger­ne bera­tend zur Sei­te.

Schon gewusst?

  1. Um die ein­wand­freie Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Brand­schutz­tü­ren und Tür­fest­stell­an­la­gen sicher­zu­stel­len, ist eine fach­ge­rech­te und sach­kun­di­ge War­tung in einem Inter­vall von maxi­mal 12 Mona­ten vor­ge­schrie­ben.
  2. Nicht regel­mä­ßig durch­ge­führ­te War­tun­gen und Instand­hal­tun­gen kön­nen Kon­se­quen­zen haben. Zum Bei­spiel, dass der Eigen­tü­mer (Betrei­ber) Drit­ten auf­grund der Funk­ti­ons­stö­rung der Brand­schutz­tür oder Tür­fest­stell­an­la­ge ent­stan­de­ne Schä­den in unbe­grenz­ter Höhe aus der ver­nach­läs­sig­ten Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht her­aus zu erset­zen hat.
  3. Die Gewähr­leis­tungs­pflicht von Her­stel­lern greift nicht, soweit Män­gel an der Brand­schutz­tür oder Tür­fest­stell­an­la­ge auf eine unzu­rei­chen­de War­tung und Instand­hal­tung zurück­zu­füh­ren sind. Es besteht die Gefahr, dass im Scha­den­fall der zustän­di­ge Feu­er- und Haft­pflicht­ver­si­che­rer eine Scha­dens­re­gu­lie­rung ablehnt, wenn die erfor­der­li­che War­tung und Instand­hal­tung nicht ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt und vor allem auch doku­me­niert wor­den ist.
  4. Sind Brand­schutz­tü­ren- oder tore mit einer Offen­hal­te­vor­rich­tung (Fest­stell­an­la­ge) ver­se­hen, muss die­se gemäß DIN 14677 durch einen Sach­kun­di­gen über­prüft wer­den. Hier­bei sind auch die Rauch­schal­ter (“Rauch­mel­der”) der Feu­er­schutz­ab­schlüs­se mit einem Test­spray auf ihre Funk­ti­on hin zu über­prü­fen.