
Gern beraten wir Sie zur Durchführung der Wartung und Instandhaltung Ihrer Brandschutz- und Feuerschutzvorrichtungen und erstellen Ihnen auf Wunsch ein entsprechendes Angebot.
Unter Feuerschutzabschlüssen versteht man Brandschutztüren und Brandschutztore. Diese sind entscheidende sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Die Instandhaltung obliegt dabei dem Eigentümer der Immobilie bzw. dem Betreiber des Objektes und wird durch die Herstellerangaben verpflichtend vorgeschrieben. Zur Durchführung der Wartungsarbeiten empfiehlt es sich, einen Fachbetrieb zu beauftragen.
Sind Brandschutztüren- oder Tore mit einer Offenhaltevorrichtung (Feststellanlage) versehen, so muss diese gemäß DIN 14677 durch einen Sachkundigen überprüft werden. Hierbei sind auch die Rauchschalten („Rauchmelder“) der Feuerschutzabschlüsse mit einem Testspray auf ihre Funktion hin zu überprüfen.
Um stets die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Brandschutztüren und Türfeststellanlagen sicherzustellen, ist eine fachgerechte und sachkundige Wartung mit einem Intervall von maximal 12 Monaten vorgeschrieben.
Nicht regelmäßig durchgeführte Wartungen und Instandhaltungen können dazu führen, dass der Eigentümer bzw. Betreiber Dritten, aufgrund der Funktionsstörung der Brandschutztür oder Türfeststellanlage entstandene Schäden, in unbegrenzter Höhe aus der vernachlässigten Verkehrssicherungspflicht heraus zu ersetzen hat. Auch die Gewährleistungspflicht von Herstellern greift nicht, soweit Mängel an der Brandschutztür oder Türfeststellanlage auf eine unzureichende Wartung und Instandhaltung zurückzuführen sind. Ferner besteht die Gefahr, dass im Schadenfall der zuständige Feuer- und Haftpflichtversicherer eine Schadensregulierung ablehnt, wenn die erforderliche Wartung und Instandhaltung nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist.