EHBS Sicherheitstechnik

Wandhydranten

ihr WANDHYDRANTEN-service

     Fach­ge­rech­te Prü­fung, War­tung und Instand­hal­tung Ihrer Wand­hy­dran­ten.

KEIN DURCHBLICK IM VORSCHRIFTEN-DSCHUNGEL? WIR MACHEN DAS!

Wand­hy­dran­ten müs­sen laut Her­stel­ler DIN EN 671 sowie DIN 14462 jähr­lich durch einen Sach­kun­di­gen geprüft wer­den. In man­chen Bun­des­län­dern sogar laut Prüf­ver­ord­nung für haus­tech­ni­sche Anla­gen in bestimm­ten Objek­ten zusätz­lich alle 3 Jah­re durch einen Sach­ver­stän­di­gen. Auch die Schläu­che in den Wand­hy­dran­ten müs­sen je nach Typ jähr­lich oder im Abstand von maxi­mal 5 Jah­ren einer spe­zi­el­len Schlauch­druck­prü­fung unter­zo­gen wer­den.

DIN A4, DIN A3, DIN A wie? Las­sen Sie sich nicht von den Fach­be­grif­fen und Regeln aus der Ruhe brin­gen. Leh­nen Sie sich ent­spannt zurück. Wir über­neh­men für Sie die Prü­fung, War­tung und rechts­si­che­re Doku­men­ta­ti­on Ihrer Wand­hy­dran­ten.

gehen sie auf nummer sicher

DESWEGEN sind wir ihr SERVICE-partner

EHBS Knecht Thomas und Steffi Knecht

SO GEHT’S WEITER:

1. KOSTENFREIES ERSTGESPRÄCH

Gemein­sam iden­ti­fi­zie­ren wir, was Sie zum The­ma Brand­schutz beschäf­tigt und was Sie wirk­lich brau­chen.

2. PRODUKT IDENTIFIZIEREN

Unser Exper­ten­team erar­bei­tet Ihren indi­vi­du­el­len Plan und stellt Ihnen die pas­sen­den Vor­ge­hens­wei­sen und Pro­duk­te vor.

3. ANGEBOT

Wir ste­hen für abso­lu­te Trans­pa­renz. Daher erhal­ten Sie von uns ein detail­lier­tes Ange­bot zum Pro­jekt.

4. VOR ORT TERMIN

Wir schau­en uns gemein­sam die Gege­ben­hei­ten vor Ort an und bespre­chen gemein­sam das wei­te­re Vor­ge­hen.

5. AUSFÜHRUNG

Leh­nen Sie sich zurück — wir lei­ten alles Nöti­ge in die Wege und küm­mern uns um einen rei­bungs­lo­sen Ablauf.

6. ABSCHLUSS

Ihr Pro­jekt ist abge­schlos­sen! Sie haben wei­te­re Fra­gen? Auch nach Abschluss des Pro­jek­tes ste­hen wir Ihnen ger­ne bera­tend zur Sei­te.

WANDHYDRANTEN-WISSEN: SCHON GEWUSST?

Wand­hy­dran­ten sind in Gebäu­den fest­in­stal­liert und die­nen zur Brand­be­kämp­fung durch Lai­en. Sie sind immer ein­satz­be­reit und kön­nen sofort sowie ohne gro­ßen Auf­wand zur Brand­be­kämp­fung ein­ge­setzt wer­den. Wand­hy­dran­ten vom Typ “F” (Stan­dard) wer­den im Brand­fall auch durch die Feu­er­wehr genutzt. Die Ver­wen­dung die­ser Wand­hy­dran­ten wird durch bau­recht­li­che Vor­ga­ben gere­gelt. Da Wand­hy­dran­ten ein wich­ti­ger Bestand­teil der Brand­be­kämp­fung sind, müs­sen sie instand gehal­ten wer­den. Das geschieht durch eine regel­mä­ßi­ge Prü­fung und War­tung durch Fach­per­so­nal.

Gegen­stand solch einer Über­prü­fung ist die äuße­re Kon­trol­le der Anla­ge. Dabei wird sie hin­sicht­lich einer frei­en Zugäng­lich­keit etwa­iger Beschä­di­gun­gen durch Van­da­lis­mus oder unsach­ge­mä­ßen Gebrauchs sowie vor­han­de­ner Ver­schmut­zun­gen über­prüft.